Allgemeines:
Eine 100 km/h -Genehmigung kann nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden.
Voraussetzungen:
- Das Zugfahrzeug darf bis maximal 3.500 kg Gesamtmasse zugelassen sein.
- Das Zugfahrzeug muss mit ABS (ABV) ausgestattet sein.
- Die Bereifung des Anhängers muss mindestens die Geschwindigkeitskategorie L ( =120 km/h) haben und darf nicht älter als 6 Jahre sein.
- Sie müssen eine 100-km/h-Plakette am Heck des Anhängers anbringen.
- Ist der Anhänger gebremst, braucht er auch hydraulische Radstoßdämpfer.
Berechnung der 100 km/h Fähigkeit:
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers, der für 100-km/h-Fahrten zugelassen werden soll, hängt vom Leergewicht des Zugfahrzeugs ab.
Das Leergewicht des Zugfahrzeugs wird mit einem definierten Faktor X multipliziert. Dieser Faktor beträgt:
- 0,3 für ungebremste Anhänger und gebremste Anhänger ohne Stoßdämpfer
- 1,1 für gebremste Anhänger mit Stoßdämpfer
- 1,2 mit Antischlingerkupplung (AKS), gebremst und mit Stoßdämpfern
Beispiel:
Ungebremster Anhänger:
750 kg Gesamtgewicht = 2500 kg Mindesteigengewicht Zugfahrzeug x 0.3
Gebremster Anhänger:
2000kg Gesamtgewicht = 1818kg Mindesteigengewicht Zugfahrzeug x 1,1
2000kg Gesamtgewicht = 1667kg Mindesteigengewicht Zugfahrzeug mit AKS x 1,2
Desweiteren muss das Gesamtgewicht des Anhängers geringer oder gleich Anhängerlast des Zugfahrzeugs sein ( Fahrzeugschein Pos. O1)
Alle Angaben ohne Gewähr.