Das ‚EG-Genehmigungsdatum‚ ist das Datum, an dem die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für das Fahrzeugmodell erteilt wurde. Ab diesem Datum durfte der Hersteller mit der Serienproduktion des jeweiligen Fahrzeugtyps beginnen.
Es entspricht jedoch nicht unbedingt dem Herstellungsdatum des Fahrzeugs.