Füherschein

Klasse B

  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg
  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, wenn die Summe der Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger 3.500 kg nicht übersteigt.
  • Die Anhängelast des Kraftfahrzeugs darf nicht überschritten werden.

Klasse B96

  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg
  • Summe des Gesamtgewichts der Kombination aus Pkw und Anhänger bis  4.250 kg

Klasse BE und Klasse 3

  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3.500 kg

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