100kmh
Optiliner Stoßdämpfer

Allgemeines:

Eine 100 km/h -Genehmigung kann nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden.

Voraussetzungen:

  • Das Zugfahrzeug darf bis maximal 3.500 kg Gesamtmasse zugelassen sein.
  • Das Zugfahrzeug muss mit ABS (ABV) ausgestattet sein.
  • Die Bereifung des Anhängers muss mindestens die Geschwindigkeitskategorie L ( =120 km/h) haben und darf nicht älter als 6 Jahre sein.
  • Sie müssen eine 100-km/h-Plakette am Heck des Anhängers anbringen.
  • Ist der Anhänger gebremst, braucht er auch hydraulische Radstoßdämpfer.

Berechnung der 100 km/h Fähigkeit:

Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers, der für 100-km/h-Fahrten zugelassen werden soll, hängt vom Leergewicht des Zugfahrzeugs ab.

Das Leergewicht des Zugfahrzeugs wird mit einem definierten Faktor X multipliziert. Dieser Faktor beträgt:

  • 0,3 für ungebremste Anhänger und gebremste Anhänger ohne Stoßdämpfer
  • 1,1 für gebremste Anhänger mit Stoßdämpfer
  • 1,2 mit Antischlingerkupplung (AKS), gebremst und mit Stoßdämpfern

Beispiel:

Ungebremster Anhänger:

750 kg Gesamtgewicht = 2500 kg Mindesteigengewicht Zugfahrzeug x 0.3

Gebremster Anhänger:

2000kg Gesamtgewicht = 1818kg Mindesteigengewicht Zugfahrzeug x 1,1

2000kg Gesamtgewicht = 1667kg Mindesteigengewicht Zugfahrzeug mit AKS x 1,2

Desweiteren muss das Gesamtgewicht des Anhängers geringer oder gleich Anhängerlast des Zugfahrzeugs sein ( Fahrzeugschein Pos. O1)

Alle Angaben ohne Gewähr.